Die Eigentümer hatten in der Versammlung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan zu entscheiden, die jedoch fehlerhaft waren. Darauf hat ein Eigentümer hingewiesen. Es erfolgte auf Drängen des Mehrheitseigentümers eine Beschlussfassung über Abrechnung/Wirtschaftsplan „vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Nachprüfung“. Der Beschluss wurde erfolgreich angefochten. Das Gericht verwies darauf, dass eine Genehmigung unter Vorbehalt nicht möglich ist (AG Oberhausen, Beschluss vom 5.3.2002, Az.: 10 II 116/01).