BGH: Interessenabwägung zwischen Eigenbedarf und Härtefall
Die vom BGH zu beurteilenden Sachverhalte betrafen zum einen eine inzwischen über 80 Jahre Mieterin mit attestierter Demenzerkrankung, deren Wohnung der klagende Vermieter zwischenzeitlich erworben hat. Hier meinte das Gericht im Rahmen der Härtefallprüfung, dass diese zu Lasten des Vermieters ausgehe, da der Eigenbedarf bereits bei Erwerb der Wohnung absehbar gewesen sei und der Kläger [...]