Kabelgebühren sind nach Miteigentumsanteilen auf die Wohnungseigentümer umzulegen…

... sofern die Gemeinschaftsordnung nicht etwas anderes regelt. Zu dieser Feststellung sah sich der Bundesgerichtshof veranlasst, da das OLG Hamm zuvor die Auffassung vertrat, dass die vom jeweiligen Kabelanbieter zur Verfügung gestellten Fernsehsignale nur im Bereich des jeweiligen Sondereigentums genutzt werden könnten, so dass die Kosten nicht nach Miteigentumsanteilen verteilt werden dürften. Allerdings wurde diese [...]

Mietrecht: Terrassen- und Balkonflächen zählen zwischen 25 bis 50 % mit zur Wohnfläche

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten bei der Berechnung der Wohnungsgröße normalerweise die Vorschriften des Sozialen Wohnungsbaus, das heißt die II. Berechnungsverordnung oder die Wohnflächenverordnung. Abweichungen davon sind denkbar, wenn Mieter und Vermieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben oder vor Ort eine andere Berechnung üblich ist. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gilt für die Vertragsabschlüsse ab [...]

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